Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere AGBs können Sie unten nachlesen oder hier als PDF anzeigen und dann speichern:
Allgemeine Geschäfts- / Haftungsbedingungen für Kauf- und Mietaufträge
§ 1 Nachstehende Bedingungen gelten durch Auftragserteilung oder spätestens durch Annahme der Lieferung als anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 1.2 Anderslautende Bedingungen des Kunden, denen hiermit ausdrücklich und endgültig widersprochen wird, werden nicht Vertragsbestandteil, soweit sie nicht von airLIGHT e.K. ausdrücklich schriftlich akzeptiert werden.
§ 2 Die Angebote von airLIGHT e.K. sind freibleibend. Hat airLIGHT e.K. ein verbindliches schriftliches Angebot abgegeben und ist dieses vom Kunden fristgerecht angenommen, so ist gleichwohl die zu Beweiszwecken schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, es sei denn, der Kunde hat ihr unverzüglich widersprochen.
§ 2.2 Falls Preise nicht anderweitig verbindlich in schriftlicher Form vereinbart wurden, gelten die von airLIGHT e.K. in der Auftragsbestätigung genannten Preise, ansonsten die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste von airLIGHT e.K.
§2.3 Falls nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise in EURO ausschließlich Verpackung, Mehrwertsteuer, Versand- und Versicherungskosten ab Werk und nur für den jeweiligen Einzelauftrag. Sie gelten auch nur für die aufgeführten Leistungen. Sonderleistungen werden gesondert vergütet.
§2.4 Die Bestellung des Kunden kann von airLIGHT e.K. innerhalb von 2 Wochen durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Ausführung der Lieferung angenommen werden.
§2.5 Vertragspartner von airLIGHT e. K. ist der in der Auftragsbestätigung bezeichnete Kunde, unabhängig davon, ob ein Dritter die vertraglichen Pflichten des Kunden - insbesondere die Zahlung des Kaufpreises, Mietzinses oder der Vergütung - oder einen Teil hiervon ausdrücklich oder stillschweigend für diesen übernimmt. Eine Vertragsübernahme vom Kunden auf einen Dritten erfolgt erst mit zu Beweiszwecken schriftlicher Zustimmung von airLIGHT e.K.
§ 3 Die auf den Mietpreis bezogene Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Datum der Übergabe (persönliche Anlieferung oder Übergabe an ein Transportunternehmen) und endet mit dem vereinbarten Datum der Rückgabe der Mietgegenstände bei airLIGHT e.K.
§ 4 Der Kunde hat nach Erhalt unverzüglich den Mietgegenstand auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu prüfen und Mängel und Unvollständigkeit der Mietsache unverzüglich an airLIGHT e.K. mitzuteilen. Unterbleibt die Mitteilung, sind Ansprüche des Kunden insbesondere auf Minderung des Mietzinses oder Schadensersatz - insoweit ausgeschlossen, wie sie bei rechtzeitiger Rüge durch Nachbesserung oder Nachlieferung hätten von airLIGHT e.K. vermieden werden können.
§ 5 Nicht angezeigte Schäden sind vom Entleiher zu regulieren bzw. werden ihm separat in Rechnung gestellt. Darüber hinaus trägt der Mieter die Beweislast dafür, dass eine bei Rückgabe der Mietsache testgestellte Beschädigung nicht während der Mietdauer entstanden ist.
§ 6 Der Kunde hat bei Anlieferung des Mietgegenstandes unverzüglich zu prüfen, ob eine Aufbau - und Montageanleitung beiliegt. Fehlt eine Anleitung, ist diese unverzüglich bei airLIGHT e.K. anzufordern. Eine sofortige Nachlieferung per E-Mail oder Telefax ist jederzeit gewährleistet.
§ 7 Jede Untervermietung oder sonstige Nutzungsüberlassung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von airLIGHT e.K. Für den Fall einer berechtigten oder unberechtigten Nutzungsüberlassung tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche Ansprüche, die ihm aus dem Überlassungsverhältnis gegen den Nutzer zustehen, an airLIGHT e.K. ab.
§ 8 Für Stornierungen erteilter Aufträge - bis 3 Tage vor dem Liefertermin - werden 30% der Leihgebühren als Stornogebühr erhoben. Für Stornierungen bei weniger als 3 Tagen vor dem Buchungstermin wird die Leihgebühr zu 100% fällig. Teil- oder Komplettstornierungen am Veranstaltungstag gelten als vom Verleiher voll erbrachte Leistung und sind zu 100% der Auftragssumme zur Zahlung fällig. Grundsätzlich sind airLIGHTS für den mobilen Einsatz im Freien (VDE-Bestimmungen) geeignet. Das Risiko, witterungsbedingt (z.B. bei Sturm, stürmischen Böen oder sonstigen witterungsbedingten Einflüssen) die airLIGHTS am Veranstaltungstag eingeschränkt oder gar nicht einsetzen zu können, ist vom Mieter zu tragen.
§ 9 Bei Überziehung der vereinbarten Mietzeit oder Nichteinhaltung einer vom Mieter übernommenen Transportpflicht, wird die anteilige Miete weiterberechnet, Schadenersatzansprüche sind hiervon nicht berührt.
§ 10 Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Mieters.
§ 11 Von airLIGHT e.K. angegebene Lieferfristen oder Termine sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie ausdrücklich verbindlich vereinbart wurden. Ist kein Fixtermin vereinbart, tritt Leistungsverzug erst nach Mahnung ein. Der Kunde kann vom Vertrag erst nach Ablauf einer angemessenen Frist zurücktreten. Auch nach Fristablauf ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, es sei denn, die Rücktrittserklärung ist airLIGHT e.K. nachweislich vor Absendung der Ware zugegangen.
§ 12 Die Ware wird im geprüften Zustand und bei Lieferung ordnungsgemäß verpackt zur Abholung bereitgestellt und gilt als mangelfrei an den Mieter übergeben, wenn dieser nicht sofort bei Abholung- oder im Fall Lieferung, noch am Liefertag - etwaige Mängel anzeigt.
§ 13 Für Schäden oder Verlust von/am Equipment haftet ausschließlich der Mieter, auch wenn diese durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht wurden.
§ 14 Für Schäden, die an der Mietsache oder gegenüber Dritten entstehen und die auf Nichtbeachtung der Aufbau- und Bedienungsanleitung zurückzuführen sind, haftet der Mieter.
§ 15 Über die gesamte Dauer der Nutzung (von Aufbaubeginn bis Abbauende) ist vom Kunden für eine ausreichende Bewachung des Mietgegenstandes zu sorgen.
§ 16 Der Mieter haftet für Beschädigungen in Höhe der Kosten der Instandsetzung des ursprünglichen Zustandes, bei Verlust oder Zerstörung bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
§ 17 Die Form und das Design der Produkte von airLIGHT e.K. sind durch gewerbliche Schutzrechte geschützt. Der Kunde ist verpflichtet, während der Dauer der Vertragsbeziehungen diese Rechte von airLIGHT e .K. weder selbst anzugreifen noch durch Dritte angreifen zu lassen oder andere beim Angriff in irgendeiner Form zu unterstützen. Ein Verstoß berechtigt zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag durch airLIGHT e.K. ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf. Im Falle der Verletzung ist airLIGHT e.K. berechtigt, neben der Unterlassung Auskunft über den Umfang der Verletzung sowie Schadensersatz zu verlangen; der Kunde ist jedoch in jedem Falle verpflichtet, an airLIGHT e.K. einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von EURO 10.000,00 pro Verstoß zu bezahlen.
§ 17.2 An allen Abbildungen und sonstigen Unterlagen sowie dem Design und den Konzeptbeschreibungen behält sich airLIGHT e.K. seine Eigentums-, Urheber- sowie sonstigen Rechte vor. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, die ihm zur Verfügung gestellten oder von airLIGHT e.K. entwickelten Informationen, Unterlagen und Gegenstände ohne schriftliche vorherige Zustimmung von airLIGHT e .K. weder zu vervielfältigen noch zur Einsichtnahme oder Vervielfältigung Dritten zu überlassen, zugänglich zu machen oder sonst für einen außerhalb der Bestellung liegenden Zweck zu verwenden. Der Kunde ist ebenfalls nicht berechtigt Nachbauten zu erstellen. Widerrechtliche Benutzung führt zum Schadensersatz.
§ 18 Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb des Unternehmens Daten über Geschäftsvorfalle verarbeitet werden. airLIGHT e.K. behält sich das Recht vor, die zur Erlangung einer Kreditsicherung erforderlichen Daten dem Versicherungsgeber zu übermitteln.
§ 19 Der Kunde darf den Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung von airLIGHT e.K nicht verändern.
§19.2 Der Kunde haftet für alle Veränderungen, Beschädigungen und Zerstörungen des Mietgegenstands, es sei denn, dass diese auf gewöhnlicher Abnutzung beruhen. Der Kunde haftet ferner für übermäßige Abnutzung und den Verlust des Mietgegenstandes.
§19.3 Entsprechend Absatz (2) haftet der Kunde für Handlungen oder Unterlassungen seiner Mitarbeiter oder Beauftragten oder sonstiger Personen, die mit dem Mietgegenstand im Rahmen dessen bestimmungsgemäßer Nutzung in Berührung kommen.
§ 19.4 Dem Mietgegenstand liegt eine Aufbau- und/oder Montageanleitung bei. Die Angaben in der Aufbau- und Montageanleitungen, sind vom Kunden zwingend zu beachten. Sollte der Kunde die Aufbau- und Montageanleitung nicht beachten, so haftet er weiter für solche Schäden, die durch die Nichtbeachtung der Aufbau- und Montageanleitung entstanden sind.
§ 19.5 Der Kunde hat insbesondere zu beachten, dass die gemieteten Gegenstände vor Feuchtigkeit und Nässe zu schützen sind. Die Lagerung oder der Rücktransport in feuchtem Zustand kann bei airLIGHT-Textilmaterialien Stockflecken verursachen, die den Mietgegenstand vollständig beschädigen.
§ 19.6 Die Reinigung der Textilmaterialien darf nur von airLIGHT e.K. vorgenommen werden.
§ 19.7 Der Kunde hat weiter zu beachten, dass das Material der airLIGHT-Raumlichtobjekte, vornehmlich die Raumlichthüllen, hitzeempfindlich ist. Die Einwirkung hoher Hitze führt zur Beschädigung, wofür der Kunde ebenfalls haftet.
§ 19.8 Der Kunde hat airLIGHT e.K. unverzüglich zu unterrichten, falls ein Dritter Rechte an dem Mietgegenstand geltend macht.
§ 20 Werden zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Mietgegenstandes privatrechtliche oder öffentlich-rechtliebe Erlaubnisse, Genehmigungen, etc. erforderlich, hat der Kunde in eigener Verantwortung alle erforderlichen Handlungen selbst vorzunehmen. Für erforderliche Mitwirkungshandlungen hat der Kunde airLIGHT e.K. einen angemessenen Zeitraum einzuräumen. Alle Risiken des bestimmungsgemäßen Gebrauchs trägt der Kunde selbst. Insbesondere hat er sicherzustellen, dass durch den Gebrauch des Mietgegenstandes keine Rechtsgüter Dritter verletzt und keine öffentlich-rechtlichen Normen verletzt werden.
Erweiterte Geschäfts- / Haftungsbedingungen für Auf- und Abbauservice durch airLIGHT-Serviceteams.
§ 21 Die Inanspruchnahme eines airLIGHT-Serviceteams entbindet den Mieter nicht von seinen Haftungspflichten für und über die Mietsache. Veranstaltungsende ist nicht Haftungsende. Der Zeitraum der Haftungsplicht über die Mietsache beginnt für den Mieter am Erfüllungsort des Auftrages mit dem ausladen eines airLIGHT-Raumlichtobjektes oder -teiles aus dem werkseigenen Transportfahrzeug am Veranstaltungsort und endet erst mit dem jeweils fertigen verladen der Mietware in die werkseigenen Transportfahrzeuge. Die Verantwortung über die Mietsache liegt auch während der Dauer der Auf- und Abbauphasen in vollem Umfang beim Mieter.
§ 22 Für Verlust oder Schäden am Equipment und gegenüber Dritten, auch während der Auf- und Abbauphasen durch das air-LIGHT-Serviceteams, haftet ausschließlich der Mieter (BGB), auch wenn diese durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht wurden. Darüber hinaus trägt der Mieter die Beweislast dafür, dass eine festgestellte Beschädigung oder Verlust zu Lasten des airLIGHT-Serviceteams entstanden ist.
§ 22.2 Bei Mietware erfolgt in allen Fällen die Rücknahme der airLIGHT Raumlichtprodukte durch airLIGHT ausschließlich unter Vorbehalt einer genauen Endprüfung im airLIGHTLager und -Werkstatt. Dies gilt auch in Fällen der Abbau vor Ort seitens einer airLIGHT Servicekraft durchgeführt und unmittelbar in airLIGHT-Transporter verladen wird.
§ 23 Die Platzierung der airLIGHT-s am Veranstaltungsort erfolgt auf Weisung des Entleihers, bzw. seiner Stellvertreter oder Beauftragten, bei dem auch die Verantwortung für die Gewährleistung der Betriebssicherheit während des Einsatzzeitraums liegt.
§ 24 Den airLIGHT-Serviceteams ist es untersagt, Installationsanweisungen des Entleihers/Veranstalters Folge zu leisten, die für Aufbau und Betrieb von airLIGHT-s nicht geeignet sind (z.B. Installation/Betrieb auf Dächern, Vorsprüngen usw.) bzw. die Aufbauumstände als auch der Betrieb nicht den jeweils erforderlichen Schutzbestimmungen entsprechen.
§ 25 Erfüllungsort, Gerichtsstand ist Heilbronn.
§ 25.2 Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des § I HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Erfüllungsort für die airLIGHT e.K obliegende Lieferverpflichtung bei Lieferungen ab Werk das jeweilige Herstellerwerk, bei Lieferungen ab Lager die jeweilige Lagerstelle. Erfüllungsort für die dem Kunden obliegenden Verpflichtungen ist Heilbronn.
§ 25.3 Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des § I HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist Heilbronn ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. airLIGHT e.K. ist in allen Fällen berechtigt, nach Wahl von airLIGHT e.K. gerichtlich auch am Sitz des Kunden vorzugehen.
Stand: 11 / 2013